Schulschließung und Notbetreuung

16.03.2020

Das Sächsische Staatsministerium hat eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab dem 18. März 2020 in Kraft tritt. Darin ist geregelt, dass alle Schulen ab dem 18. März geschlossen sind. Sie finden darin auch die Voraussetzungen, um eine Notbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen zu können. Das benötigte Formular zur Erklärung des Betreuungsbedarfes finden Sie als Anlage 2 in der Allgemeinverfügung. Reichen Sie dieses bitte bei mir ein - nutzen Sie dafür den Briefkasten, falls die Schule am späten Nachmittag nicht mehr besetzt sein sollte. Ich setze mich dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung.

Bitte melden Sie sich morgen Vormittag telefonisch in der Schule, falls Sie von der Notbetreuung Gebrauch machen wollen. So kann ich die Personalplanung sinnvoll angehen.

Danke für Ihre Kenntnisnahme.

Olivia Köppchen