Neue Allgemeinverfügung
23.03.2020
Ab 24. März 2020 um 0.00 Uhr gilt eine neue Allgemeinverfügung. Sie enthält neue Regelungen für den Anspruch auf Notbetreuung. Bitte lesen Sie dazu unter dem Punkt 3 in der Verfügung mehr. Sie finden sie nebst Antragsformular und Berufsliste auf unserer Startseite.
Derzeit notbetreute Schüler bleiben auch ohne erneuten Antrag berechtigt.
Olivia Köppchen