Bestehende Schulschließung und Notbetreuung

17.04.2020

Laut aktueller Allgemeinverfügung bleiben die Grundschulen mindestens bis zum 30. April geschlossen.

Alle Kinder, die bisher bereits in der Notbetreuung waren, können ohne erneuten Antrag die Betreuung in Anspruch nehmen. Möchten Sie Ihr Kind erstmals in die Notbetreuung bringen, stellen Sie bitte einen Antrag und werfen Sie ihn in den Briefkasten. Ich setze mich umgehend mit Ihnen in Verbindung. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Betreuung finden sie in der Allgemeinverfügung. 

Es wartet also wieder ein längerer Zeitraum auf Sie, in dem Sie Beruf und Kinder in Einklang bringen müssen. Dafür wünsche ich Ihnen Kraft und Durchhaltevermögen. Wir stehen Ihnen mit Rat zur Seite. Schreiben oder rufen Sie uns an, gemeinsam versuchen wir eine Lösung für Ihr Problem zu finden.