Schulpflicht in Schule oder Zuhause erfüllen

16.05.2020

Neuer Beschluss des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus: es ist den Eltern zunächst bis zum 5. Juni 2020 freigestellt, ob ihre Kinder der Schulpflicht durch den Besuch des Präsenzunterrichts an der Schule oder in häuslicher Lernzeit nachkommen.

 

Falls Ihr Kind am Montag nicht zur Schule kommt und Sie entschieden haben, dass es weiterhin zuhause lernt, melden Sie es bitte bis Montag 7.30 Uhr telefonisch oder per Email ab.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht direkt am Montag ein neuer Wochenplan zur Verfüfung steht. Auch für uns kam die Maßnahme sehr spontan.