Schulbesuchspflicht weiter ausgesetzt
Die Schulbesuchspflicht bleibt an Grundschulen weiter ausgesetzt. Eltern entscheiden selbst, ob ihre Kinder in der Schule oder weiter zu Hause lernen. Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Eltern müssen sich zwischen dem Unterricht in der Schule oder dem Lernen von zu Hause aus entscheiden. Es muss eine Absprache mit der Schulleitung stattfinden, falls die Beschulung zuhause gewünscht wird.