Schulöffnung unabhängig vom Inzidenzwert

06.04.2021

Nach der neuen Corona-Schutz-Verordnung öffnen alle Schulen nach Ostern unabhängig von einem festgelegten Inzidenzwert. Alle Grundschüler sollen sich selbst zweimal wöchentlich auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Erreger testen. Nur wer aufgrund des Tests in der Schule oder einer qualifizierten Selbstauskunft nachweislich nicht mit dem Coronavirus infiziert ist, darf ab 12. April das Schulgelände betreten.

Die Selbsttests werden vom Freistaat Sachsen bereitgestellt und sind für die Schüler kostenfrei.