Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen
01.06.2021
Aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte und der Unterschreitung des Schwellenwertes von 50 im Landkreis Nordsachsen wird ab 02.06.2021 in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen übergegangen.
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan- spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf- zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen
Forschungsvorhaben betroffen sind.