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Grundschule Weidenhain
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KONTAKT
 

Grundschule Weidenhain

Schulstr. 4
04860 Dreiheide
OT Weidenhain

 

Tel.: (03421) 705978
E-Mail:

 

grünes Klassenzimmer

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Sportfest

 
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Naturparkschule

11.06.2021

Seit dem 11. Juni 2021 tragen wir nun offiziell den Titel „Naturparkschule“. Wir denken, er steht uns ausgezeichnet! Eine mehrjährige Zusammenarbeit der Stammkollegen der Grundschule offenbarte, dass wir alle das Gleiche für unsere Schüler anstreben: naturnaher Unterricht, Wald- und Heideluft schnuppern so oft es geht und Kooperationen mit regionalen Vereinen nutzen.

Daher sind wir mit dem Naturpark Dübener Heide eine Verbindung eingegangen. Die Profis verleihen uns das Zertifikat Naturparkschule und bringen das nötige Fachwissen und Kontakte mit. Wir zeigen im Gegenzug unseren Schülern unsere umliegende Natur und machen sie auf die Schönheit aufmerksam. Auch das Schutzbedürfnis der Landschaft, Tiere und Pflanzen soll im Vordergrund stehen. Die Hoffnung aller Beteiligten ist, dass sich unsere nachfolgenden Generationen für die geschätzte Heimat im Naturpark Dübener Heide bewusst einsetzen und sie erhalten.

Um zu beweisen, dass wir den Titel verdienen, absolvierten wir unter anderem eine Projektwoche. Jede Klasse setzte sich mit einem Thema auseinander, das im Zusammenhang mit unserem Naturpark steht. Unsere Jüngsten waren dem Biber auf der Spur. Klasse 2 ist dem Summen der Insekten auf einer Blühwiese verfallen und legte direkt eine im Schulgarten an. Zusammen mit Herrn Krönert – dem Moorspezialisten vom Zweckverband Presseler Heidewald- und Moorgebiet – entdeckte Klasse 3 den Zadlitzbruch. Unsere Viertklässler nahmen Waldbodenproben und erfuhren etwas über die Kommunikation zwischen Bäumen.

Die Projekte „Baumdialoge“ und „Dem Biber auf der Spur“ wurden begleitet von Larsen Sechert. Das Biberprojekt wurde gesponsort durch MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH. Wir sagen DANKE zu dieser unkomplizierten Spende!

 
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Naturpark Schule

Sachsen vernetzt

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan- spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf- zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen 
Forschungsvorhaben betroffen sind.