Ein Test wöchentlich

30.06.2021

Nach der neuen Verordnung zur Regelung des Betriebs in Schulen §3 Absatz 1a ist bei einer Inzidenz von unter 10 nur noch ein wöchentlicher Selbsttest erforderlich, um das Schulgebäude zu betreten.

Dies ist in Nordsachsen bereits der Fall. Ab sofort werden die Schüler nur noch montags getestet.