Start ins Schuljahr 2021/22
01.09.2021
Bitte nehmen Sie die Hinweise im LernSax zur Kenntnis.
Eltern unserer Schulanfänger erhalten alle Informationen am Freitag bei der Zuckertütenübergabe.
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzan- spruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Lauf- zeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen
Forschungsvorhaben betroffen sind.